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   BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69   

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BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69 (https://dejure.org/1969,8813)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1969 - 1 StR 473/69 (https://dejure.org/1969,8813)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69 (https://dejure.org/1969,8813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen fahrlässiger Körperverletzung - Verletzung von Aufklärungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; 22, 330) [BGH 05.02.1969 - 2 StR 546/68].

    In diesem Sinne versteht der Senat auch das Urteil des 2. Strafsenats (BGHSt 22, 330), nicht aber als Umkehrung des Satzes "im Zweifel für den Angeklagten"; denn dieser Grundsatz bezieht sich auf Zweifel des Richters, z.B. an der Schuld des Angeklagten oder sonst an tatsächlichen für die strafrechtliche Beurteilung bedeutsamen Umständen (BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 18, 274), [BGH 15.02.1963 - 4 StR 404/62]nicht aber auf eigene Zweifel des Angeklagten, z.B. über die Erlaubtheit seines Tuns oder - wie hier - am Taterfolg.

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
    In diesem Sinne versteht der Senat auch das Urteil des 2. Strafsenats (BGHSt 22, 330), nicht aber als Umkehrung des Satzes "im Zweifel für den Angeklagten"; denn dieser Grundsatz bezieht sich auf Zweifel des Richters, z.B. an der Schuld des Angeklagten oder sonst an tatsächlichen für die strafrechtliche Beurteilung bedeutsamen Umständen (BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 18, 274), [BGH 15.02.1963 - 4 StR 404/62]nicht aber auf eigene Zweifel des Angeklagten, z.B. über die Erlaubtheit seines Tuns oder - wie hier - am Taterfolg.
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
    In diesem Sinne versteht der Senat auch das Urteil des 2. Strafsenats (BGHSt 22, 330), nicht aber als Umkehrung des Satzes "im Zweifel für den Angeklagten"; denn dieser Grundsatz bezieht sich auf Zweifel des Richters, z.B. an der Schuld des Angeklagten oder sonst an tatsächlichen für die strafrechtliche Beurteilung bedeutsamen Umständen (BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 18, 274), [BGH 15.02.1963 - 4 StR 404/62]nicht aber auf eigene Zweifel des Angeklagten, z.B. über die Erlaubtheit seines Tuns oder - wie hier - am Taterfolg.
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
    In diesem Sinne versteht der Senat auch das Urteil des 2. Strafsenats (BGHSt 22, 330), nicht aber als Umkehrung des Satzes "im Zweifel für den Angeklagten"; denn dieser Grundsatz bezieht sich auf Zweifel des Richters, z.B. an der Schuld des Angeklagten oder sonst an tatsächlichen für die strafrechtliche Beurteilung bedeutsamen Umständen (BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 18, 274), [BGH 15.02.1963 - 4 StR 404/62]nicht aber auf eigene Zweifel des Angeklagten, z.B. über die Erlaubtheit seines Tuns oder - wie hier - am Taterfolg.
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
    Diese unterliegen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung der richterlichen Würdigung ebenso wie andere festgestellte Tatsachen (§ 261 StPO; BGHSt 4, 1, 4 [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52] a.E.).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; 22, 330) [BGH 05.02.1969 - 2 StR 546/68].
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; 22, 330) [BGH 05.02.1969 - 2 StR 546/68].
  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht

    Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; 22, 330) [BGH 05.02.1969 - 2 StR 546/68].
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Später hat er für den Fall, daß der Täter bei Tatbeginn keine Vorstellung vom Tathergang hatte, auf die Vorstellung nach dem letzten Tätigkeitsakt abgestellt und den Versuch als beendet angesehen, wenn der Täter mit dem Erfolg rechnete (Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69 = MDR 1970, 381).
  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 536/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Notzucht - Rüge

    Ihr steht entgegen, daß der Erfolg in der Vorstellungswelt des Angeklagten möglicherweise doch eintreten konnte, er selbst dazu alles Erforderliche bereits getan - also nichts aufgegeben - hatte und die Tat sich demgemäß ohne sein weiteres Zutun vollenden konnte (BGH, Urteile vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69 und vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69).
  • BGH, 29.05.1973 - 1 StR 114/73

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Bei solcher Vorstellung von der Wirkung seines Handelns kommt der Täter nach § 46 Nr. 2 StGB nur dann von der Versuchsstrafe frei, wenn er, ohne entdeckt zu sein, den Erfolg durch eigene Tätigkeit abwendet (BGH, Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69) oder - beim untauglichen Versuch - sich ernsthaft um die Verhinderung des erwarteten Erfolges bemüht.
  • BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77

    Rücktritt von einem Tötungsversuch an dem Ehepartner - Freiwilliges Abstandnehmen

    Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381).
  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch - Maßgeblichkeit der Vorstellung des

    Unbeendigter Versuch liegt nur dann vor, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendigter Versuch gegeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 22 Rdn. 11).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung

    Damit war der Versuch beendet; § 46 Nr. 1 StGB scheidet aus (Urteil des Senats vom 18. November 1969, 1 StR 473/69 zu Ks 21/68 Schwurgericht beim Landgericht Stuttgart).
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 595/78

    Abgrenzung zwischen Körperverletzungsdelikten und einem mit bedingtem Vorsatz

    Unbeendeter Versuch liegt nur dann vor, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendigter Versuch gegeben (BGH bei Dallinger MDR 1970, 381; Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69; BGHSt 22, 330).
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